Zivildienst

Wer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, muss laut Gesetz einen Ersatzdienst leisten. Der Zivildienst wird überwiegend in sozialen Einrichtungen geleistet, kann aber auch im Bereich des Umweltschutzes geleistet werden. Sie können in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Behindertenheimen arbeiten. Sie pflegen hilfsbedürftige Menschen, können aber in diesen Einrichtungen auch zu handwerklichen Tätigkeiten oder im Versorgungsbereich eingesetzt werden. Auch in der ambulanten Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen können sie tätig werden. Dort werden häufig Hilfen für den Haushalt benötigt, das kann unter anderem die Reinigung der Wohnung oder das Einkaufen der Lebensmittel sein. Im Umweltschutz sind die Zivildienstleistenden bei der Pflege oder Wiederherstellung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder ähnlichem im Einsatz. Wer eine Zivildienststelle sucht, muss sich selbst darum kümmern oder die Hilfe von Verbänden und der Freien Wohlfahrtspflege in Anspruch nehmen. Man kann bei den in Frage kommenden Einrichtungen nachfragen ob ein Zivildienstplatz frei ist, wenn ja, wird der Ansprechpartner alles nötige in die Wege leiten. Das Einkommen des Zivildienstleistenden nennt sich Sold. Vom ersten bis zum dritten Monat wird ein Sold von 9,41 Euro täglich bezahlt, vom vierten bis zum 6. Monat sind es täglich 10,18 Euro und vom siebten bis zum neunten Monat beträgt der Verdienst 10.95 täglich. Zu diesem Gehalt, kommt noch das Verpflegungsgeld, Kleidergeld, Reinigungsgeld, Fahrtkostenerstattung und am Ende der Dienstzeit ein Entlassungsgeld in Höhe von 690 Euro.

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