Körperschaften

Körperschaften sind Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Personenvereinigungen die durch den Namen eine Einheit bilden. Es sind rechtfähige Verbände die auf der Mitgliedschaft von Personen beruhen aber Existenz unabhängig von der Mitgliederzahl sind. Vereine bestehen z.B. unabhängig von der Mitgliederzahl, ebenso Verbände, Gewerkschaften, Universitäten, Banken, Messen und Klöster. Das sind nur ein paar Beispiele, was Körperschaften sein können. Als Körperschaften des privaten Rechts werden unter anderem Aktiengesellschaften und Vereine bezeichnet. Es gibt außerdem die Körperschaften des öffentlichen Rechts, dazu gehören der Bund, die Länder und Gemeinden, die Ärzte- und Apothekerkammer und Universitäten. Einige christliche Kirchen sowie jüdische Religionsgemeinschaften gehören ebenfalls zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts. In der gemeinsamen Körperschaftsdatei werden die Bezeichnungen der verschiedenen Körperschaften katalogisiert. Die Körperschaften unterliegen der Körperschaftssteuer. Stiftungen und Anstalten sind keine Körperschaften, unterliegen aber der Körperschaftssteuer.

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