Wohnungswesen

Der Berufszweig Wohnungswesen beinhaltet alle Arbeiten die mit Wohnungen zu tun haben. Alle Vorgänge die beim Bau eines Hauses nötig sind fallen in den Berufszweig Wohnungswesen. Vom Architekt muss ein Haus geplant werden, dieser Plan wird danach vom Bauamt geprüft und wenn alles in Ordnung ist, die Statik richtig berechnet usw., wird die Baugenehmigung erteilt. Wenn eine Baugrube ausgehoben werden muss, braucht man dazu einen Bagger der von einen fachkundigen Baggerführer bedient wird. Für die Bodenplatte kommt der Beton vom Betonwerk. Der Rohbau wird von den Maurern erstellt, der arbeiten am Dachstuhl führt der Zimmermann aus. Es müssen Abwasserleitungen gelegt werden und für die Zuleitungen von Frischwasser muss gesorgt werden. Die Fenster werden vom Schreiner eingesetzt, der evtl. auch für die Türen und Innentreppen beauftragt werden muss. Für die Heizungsanlage muss man einen Heizungsinstallateur beauftragen und für den Strom den Elektriker. Weitere Arbeiten im Wohnungsbau sind der Estrich verlegen sowie das Haus innen und außen verputzen. Auch die anderen anfallenden Arbeiten wie z.B. Bodenbeläge verlegen, Holzdecken einziehen und im Bad, Toilette, Badewanne oder Dusche mit allen Armaturen installieren gehören zu dem Bereich Wohnungswesen. Ein Maurer hat ein Bruttogehalt von etwa 3000 Euro und als Heizungs-Installateur kommt man auf ein Gehalt von ca. 2700 Euro.

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